Röntgenologie

Die Röntgenaufnahme
Die Röntgenaufnahme ist die älteste Form der medizinischen Bildgebung. Inzwischen sind viele weitere Verfahren der medizinischen Bildgebung hinzugekommen, wie beispielsweise Ultraschall, Endoskopie, CT, MRT und Szintigraphie.
Die Röntgenaufnahme ist nach wie vor ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Erkennung verschiedenster Erkrankungen.
Röntgenaufnahmen werden darüber hinaus auch für eine Reihe von Gesundheitsuntersuchungen bei Rassehunden verwendet: die offiziellen HD- und ED-Untersuchungen.
Die offizielle Untersuchung auf Hüftdysplasie
Die offizielle HD-Untersuchung muss von einem Tierarzt durchgeführt werden, der zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit dem Raad van Beheer geschlossen hat. In unserer Klinik sind mehrere Tierärzte zur Durchführung dieser Untersuchung berechtigt.
Grundsätzlich können alle Rassehunde (mit einem auf den Namen des derzeitigen Besitzers ausgestellten Stammbaum!) ab einem Alter von 12 Monaten untersucht werden. Die folgenden (großen) Rassen können jedoch erst ab einem Alter von 18 Monaten untersucht werden: Maremma-Berghund, Bullmastiff, Landseer, Mastiff, Neufundländer, Bernhardiner, Bordeauxdogge, Deutsche Dogge, Leonberger, Mastino Napoletano, Pyrenäen-Berghund.
Für die Aufnahme des HD-Röntgenbildes muss der Hund auf dem Rücken auf den Röntgentisch gelegt werden. Manche Hunde lassen dies ohne Sedierung (Leichtbetäubung) zu, doch oft müssen sie dennoch zunächst sediert werden, vor allem auch, weil die Bewertungskommission (zu Recht) hohe Anforderungen an die technische Qualität des HD-Röntgenbildes stellt. So müssen beispielsweise das Becken und die Beine des Hundes vollkommen symmetrisch abgebildet sein, die Kniescheiben müssen ausreichend „eingedreht“ sein, die Belichtung des Bildes muss genau richtig sein usw. usw. Während der Aufnahme werden die Stammbaumnummer, die HD-Nummer und der Tierarztcode dem digitalen Bild hinzugefügt.
Vor der Untersuchung muss der Besitzer zunächst (einmalig) ein Konto (als Züchter) auf der Website des Raad van Beheer anlegen. Das Ergebnis wird an dieses Konto gesendet und nicht mehr per Post. Das Foto wird vom Tierarzt an den Raad van Beheer, Abteilung GGW, übermittelt. Die Kosten für die Begutachtung müssen seit dem 23. Mai 2016 direkt beim Tierarzt beglichen werden. Der Raad van Beheer versendet daher keine Rechnung mehr für diese Begutachtung, sondern rechnet diese direkt mit dem Tierarzt ab.
Die offizielle Untersuchung auf Ellbogendysplasie
Die offizielle ED-Untersuchung muss von einem Tierarzt durchgeführt werden, der zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit dem Raad van Beheer geschlossen hat. In unserer Klinik sind mehrere Tierärzte zur Durchführung dieser Untersuchung berechtigt.Grundsätzlich können alle Rassehunde (mit einem auf den Namen des derzeitigen Besitzers ausgestellten Stammbaum!) ab einem Alter von 18 Monaten untersucht werden. Die folgenden Rassen können ab einem Alter von 12 Monaten untersucht werden: Labrador Retriever, Golden Retriever, Nova Scotia Duck Tolling Retriever, Flatcoated Retriever, Deutscher Schäferhund und Bouvier des Flandres.
Bei einigen Rassen ist eine sogenannte „Diagnoseuntersuchung“ erforderlich, was bedeutet, dass pro Ellenbogen 4 Aufnahmen, also insgesamt 8 Aufnahmen, angefertigt werden müssen. Zu diesen Rassen gehören: Labrador Retriever, Golden Retriever, Rottweiler, Berner Sennenhund, Deutscher Schäferhund, Bordeauxdogge. Für alle anderen Rassen reicht die Arthroseuntersuchung aus (2 Aufnahmen pro Ellenbogen).
Für die Aufnahme der ED-Röntgenbilder (also 4 oder 8 Aufnahmen) muss der Hund auf der Seite auf dem Röntgentisch gelagert werden. Manche Hunde lassen dies ohne Sedierung (Leichtbetäubung) zu, doch fast immer müssen sie zunächst sediert werden, vor allem auch, weil die Bewertungskommission der „
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(zu Recht) hohe Anforderungen an die technische Qualität der ED-Aufnahmen stellt. Während der Aufnahme werden die Stammbaumnummer, die ED-Nummer und der Tierarztcode den digitalen Bildern hinzugefügt.
Vor der Untersuchung muss der Besitzer zunächst (einmalig) ein Konto (als Züchter) auf der Website des Raad van Beheer anlegen. Das Ergebnis wird an dieses Konto gesendet und nicht mehr per Post. Die Fotos werden vom Tierarzt an den Raad van Beheer, Abteilung GGW, geschickt.