Auf Reisen mit Ihrem Haustier
Alle Informationen zum Reisen mit Ihrem Haustier

Mit Ihrem Tier ins Ausland
Für Reisen ins Ausland mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten die
folgenden Vorschriften:
- Die Tiere müssen im Besitz eines Reisepasses nach europäischem Muster sein.
- Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein.
- Die Tiere müssen gekennzeichnet sein.
- Manchmal ist es erforderlich, vor der Abreise aus den Niederlanden eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen, um das Tier wieder mit in die Niederlande zurücknehmen zu dürfen.
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Für alle Informationen und Einfuhrbestimmungen nach Ländern außerhalb Europas: Klicken Sie HIER
Der EU-Pass
Der europäische Heimtierausweis ist das einzige gültige Reisedokument für Tiere. Ab dem 1. November 2021 muss jeder Hund, der den Besitzer wechselt, mit einem Mikrochip versehen, registriert und im Besitz eines EU-Heimtierausweises sein. Das gilt auch für Hunde, die keine Grenze überqueren. Als zukünftiger Besitzer müssen Sie beim Kauf eines Hundes prüfen, ob der Hund mit einem Mikrochip versehen, registriert und im Besitz eines EU-Heimtierausweises ist. Wenn Ihr neuer Hund diese Voraussetzungen nicht erfüllt, begehen Sie einen Verstoß. Wenn Sie den Ausweis Ihres Hundes verloren haben, können Sie über den Tierarzt einen neuen Ausweis erhalten. Dazu müssen Sie zunächst eine sogenannte UBN-Nummer beantragen, damit klar ist, an wen der Ausweis vom Tierarzt ausgestellt wurde. Dieser Antrag (mit DigiD) ist ein Kinderspiel. Ohne Ihre UBN-Nummer können Sie keinen neuen Tierausweis erhalten.
Der Pass besteht aus zwei Teilen. Der vordere (blaue) Teil ist der offizielle und standardisierte Reiseteil, während der zweite Teil zur Erfassung von Impfungen und Gesundheitskontrollen dient. In EU-Pässen müssen die Identifikationsdaten des Tieres sowie die Daten zur Tollwutimpfung laminiert sein. Dies dient der Betrugsbekämpfung.
Tollwut
Tollwut ist eine tödliche Krankheit für alle warmblütigen Tiere, einschließlich des Menschen. Wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen verreisen möchten, muss das Tier gegen Tollwut geimpft sein. Die Erstimpfung muss spätestens 21 Tage vor der Abreise erfolgen. Wenn die Impfung anschließend jeweils gemäß dem Impfplan wiederholt wird, darf das Tier jederzeit ins Ausland mitgenommen werden. Bei rechtzeitiger Auffrischungsimpfung gibt es also keine Wartezeit! Die Tollwutimpfung wird im blauen Teil des Reisepasses vermerkt.
Identifizierung
Die Kennzeichnung Ihres Tieres ist bei Reisen ins Ausland vorgeschrieben. Dies kann
mittels eines Chips erfolgen. Die Tätowierung ist seit Juli 2011 nicht mehr gültig.
Der Tierarzt trägt die Nummer des Chips in den Reisepass ein.
Achten Sie darauf, dass das Datum der Einbringung des Chips in den Pass eingetragen
ist und dass dieses Datum vor der Tollwutimpfung liegen muss!
Denken Sie bei einem Auslandsaufenthalt auch an den Zeckenschutz!
Informationen und Einfuhrvorschriften
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